Deckung
Was versteht man unter Deckung?
Von Deckung spricht man, wenn ein Schaden in den vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang fällt.
Liegt Deckung vor, wird im Schadenfall überprüft, ob der gegen den Versicherungsnehmer erhobene Haftpflichtanspruch rechtlich begründet ist, d.h. ob berechtigte Ansprüche zu ersetzen sind oder ob unberechtigte Ansprüche abzuwehren sind (so genannter passiver Rechtsschutz). Die Haftpflichtversicherung erledigt dann all das, was der Versicherungsnehmer – evtl. beraten durch einen Anwalt – sonst selbst tun müsste, nämlich sich um die Wiedergutmachung des Schadens zu kümmern.