HAVA Kassel

Häufig gestellte Fragen

Deine Fragen – unsere Antworten (FAQ)

Hier findest Du alle Fragen und Antworten rund um Dein Angebot, den Vertragsabschluss, zu Haftpflichtrisiken und im Falle eines Schadens.

Du hast trotzdem noch eine offene Frage? Schreib uns an!

Allgemeine Fragen

Du erreichst uns über unsere Hotlines von Montag bis Freitag zwischen 7.30 – 17.00 Uhr.

Service im Vertragsbereich:
Mail: vertrag[at]hava-kassel.de
Tel.: 0561 50 656 – 777
Fax: 0561 50 656 – 899

Schaden-Service:
Mail: schaden[at]hava-kassel.de
Tel.: 0561 50 656 – 666

Service für Angebote und Vertrieb:
Mail: angebot[at]hava-kassel.de
Tel.: 0561 50 656 – 800

Allgemeine Anfragen:
Mail: info[at]hava-kassel.de
Tel: 0561 50 656 – 600

Unsere Faxnummer: 0561 50 656 – 888

Die HAVA Kassel war bis Ende 2012 die Haftpflichtversicherung der damaligen Berufsgenossenschaft Gartenbau (BG). Alle Mitglieder, die dort versicherten Betriebe, konnten bei der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel) Ihre Haftpflichtversicherung abschließen. Im Zuge der Veränderung der Berufsgenossenschaft Gartenbau zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurde die HAVA ausgegründet und als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts tätig. Seither können gemäß unserer Satzung alle Betriebe des Gartenbau-Clusters bei uns Versicherungsschutz genießen. Wir sind zwei rechtlich unabhängige Unternehmen mit unterschiedlichen Standorten, unsere Geschäftspraxen haben keinen Einfluss aufeinander, dennoch sind wir auf Grund unserer Verbundenheit seit unserer Gründung im Jahr 1924 eng mit der grünen Branche verwoben.

Du erreichst die SVLFG hier: Web
Tel.: 0561 785-0
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel

Informationen zum Gartenbau-Cluster: Thünen Weblink

Ja, darauf sind wir sehr stolz – lies hier gerne über unser nachhaltiges Engagement: Nachhaltigkeit.

Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Wer einem Dritten (Anderen) einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – diese Verpflichtung nennt sich Haftpflicht und ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nicht selten ist es der Fall, mit Schadenersatzforderungen konfrontiert zu sein, die hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Hierfür ist es sehr wichtig, abgesichert zu sein.

Der Begriff Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet eine Haftpflichtversicherung, welche die besonderen Risiken einer bestimmten Berufsgruppe (meist der freien Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder IT-Experten) absichert. Entgegen einer „normalen“ Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden und sich daraus ergebende Vermögensschäden versichert, deckt die Berufshaftpflicht zusätzlich auch reine Vermögensschäden aus dem Leistungs- und Dienstleistungsrisiko (z. B. Datenverlust, Programmierfehler, Beratungsfehler, Urheberrechtsverletzung) ab.

Du kannst hier ganz einfach eine Angebotsanfrage an uns senden. Im Vorfeld wählst Du Deine zu versichernden Risiken aus und wir freuen uns über eine kurze Betriebsbeschreibung. Wenn es ganz schnell gehen muss – einfach anrufen! Im Anschluss übersenden wir Dir Dein Angebot per E-Mail. Sagt Dir unser Angebot zu, kannst du den beigefügten „Digitalen Antrag“ vervollständigen und an uns zurücksenden. Der Versicherungsschein und die erste Rechnung senden wir Dir auch gern per E-Mail.

Ja, bei unserer Police Baum sind Schäden durch Baumfäll- und  Entastungsarbeiten mitversichert. Bei der HAVA Kassel besteht auch Versicherungsschutz innerhalb des Gefahrenbereiches (doppelte Baumlänge rundum).

Ja, du kannst diese bei uns neben deinem Betriebshaftpflichtrisiko ohne Zusatzkosten mitversichern.

Mitversichert ist selbstverständlich auch die gesetzliche Haftpflicht aus betriebsüblichen Veranstaltungen (Betriebsbesichtigungen, -feiern und -ausflügen), Besitz und Unterhalt von Reklameeinrichtungen, sowie der Teilnahme an Ausstellungen und Messen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Verlust von Schlüsseln für unbewegliche Sachen (nicht jedoch für Wertbehältnisse). Wir übernehmen die Kosten für die notwendige Auswechslung bzw. Neuprogrammierung von Schlössern und Schließanlagen.

Mitversichert sind (wenn beantragt) Vermögensschäden aus Gutachter-/Sachverständigentätigkeit bestimmter Berufsgruppen innerhalb der Grünen Branche: wie Baumgutachter, Artenschutzgutachter oder Gutachter im Gartenbau. Wichtig ist, diese Tätigkeit anzugeben und im Antrag aufzuführen.

Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von selbstfahrenden/nichtselbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern diese nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind. Lies hier mehr über die Einteilung der Arbeitsmaschinen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Versicherungsart zur Deckung von Haftpflichtrisiken, die sich aus dem Besitz oder der Vermietung von Grundeigentum insbesondere aufgrund der Verkehrssicherungspflicht (Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen) ergeben können. Beispiel: Im Winter wird der Bürgersteig nicht gestreut, ein Passant fällt und verletzt sich.

Ja, all die Risiken wie Durchführung von Kletterkursen für Erwachsene & Kinder, Motorsägenkurse, Erlebnispädagogik, Wanderungen in der Natur oder Nachhilfeunterricht kannst Du bei uns mitversichern. Frag einfach an!

Kleinere landwirtschaftliche Betriebe oder Ackerflächen (ohne gewerbliche Tierhaltung), können bei uns versichert werden. Außerdem sind alle Betriebe der Solidarischen Landwirtschaft (Solawi) herzlich willkommen. Einfach in der Anfrage mit angeben.

Ja, Waldflächen müssen gesondert angegeben werden. Die Verkehrssicherungspflicht spielt hier eine große Rolle.

Fragen zum Vertrag

Der Beitrag ist immer abhängig vom versicherten Risiko und richtet sich nach der Betriebsgröße Deines Betriebes/Unternehmens. Kleingewerbe oder Nebenberufler werden besonders berechnet. Wir beraten Dich hierzu gern.

Du kannst den Beitrag bequem vom Konto abbuchen lassen oder Du überweist. Neben der Jahreszahlung kann der Beitrag auch halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt werden.

Unsere Verträge sind Jahresverträge, der Ablauf ist immer zum 31.12. eines Jahres. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Die Verträge sind 3 Monate vor Ablauf kündbar – wenn Du kündigen möchtest, sende uns bitte eine E-Mail. Falls Du Dein Gewerbe zwischenzeitlich abgemeldet hast, füge bitte deine Abmeldung hinzu.

Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Sende uns bitte die Gewerbeabmeldung per Post, E-Mail, Fax oder über unser Online-Formular zu und wir können Deinen Vertrag aufheben.

Änderungen kannst Du telefonisch, per Post, Fax oder über unser Online-Formular melden.

Wenn du eine Bestätigung brauchst, ruf uns an, schreib eine E-Mail oder fülle dieses Formular aus. Wir senden Dir Deine Versicherungsbestätigung per Post oder E-Mail, wie Du es wünschst.

Wir berechnen nicht rückwirkend, d.h. Dein Beitrag erhöht sich nicht für das betreffende Jahr. Der neue Umsatz oder die Bruttojahreslohnsumme ist Berechnungsgrundlage des Beitrages für das darauffolgende Jahr.

Mit dem Jahresmeldebogen fragen wir ab, ob sich im vergangenen Jahr Änderungen in Deinem Betrieb/Unternehmen ergeben haben. Du solltest daraufhin die Beitragsrechnung überprüfen, hier sind all Deine aktuell versicherten Risiken aufgeführt. Haben sich Neuerungen ergeben, z. B. hast Du eine weitere berufliche Tätigkeit aufgenommen, muss uns dieses mitgeteilt werden, um Deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Auch wenn Risiken entfallen, eignet sich der Bogen für eine Meldung. Weiterhin fragen wir den Umsatz oder die Bruttojahreslohnsumme für Angestellte oder Mitarbeitende ab, denn diese Angaben sind die Berechnungsgrundlage für Deinen Beitrag. Du brauchst Beratung? Nimm gerne Kontakt mit uns auf: 0561/50565-777.

Fragen zu privaten Haftpflichtrisiken

Ja, auf Wunsch kann die Privathaftpflichtversicherung ohne weiteren Beitrag eingeschlossen werden.

Diese sind immer mitversichert, es ist eine Privat- und Familienhaftpflichtversicherung.

Diese sind mitversichert – Voraussetzung ist, dass die Meldeadresse identisch ist.

Kinder sind immer über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange sie noch nicht volljährig sind. Weiterhin besteht Versicherungsschutz solange das Kind:

• noch zu Schule geht
• die erste Ausbildung macht
• das erste Studium absolviert (auch Bachelor und Master)

Werden die erste Lehre oder das Studium abgebrochen, entfällt die Mitversicherung über die Eltern.

Versicherungsschutz besteht für den mitversicherten Ehepartner bis zum Scheidungsurteil. Bei Lebenspartnern erlischt der Versicherungsschutz sofort.

Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind diese Fahrzeuge (je nach Verwendung) entweder über die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Nicht versichert sind über die Haftpflicht Diebstahl oder sonstige Beschädigungen.

Hier findest Du weitere Informationen zur Unterscheidung von Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter im Versicherungsschutz: Link.

Für Tiere, Hunde oder Pferde, benötigst Du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche Du bei uns abschließen kannst: Ruf an oder schreibe uns!

Ja, Schäden durch Kleintiere (Vögel, Hamster, Katzen) sind über die private Haftpflichtversicherung gedeckt.

Mit unserer Privathaftpflichtversicherung genießt du Versicherungsschutz mit einer Forderungsausfalldeckung. Berechtigte Forderungen werden zu besonderen Versicherungsbedingungen über Deine eigene Haftpflichtversicherung erstattet, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.

Jäger benötigen eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung. Hierfür benötigst du auch eine Bescheinigung der „Unteren Jagdbehörde“.

Bei unserem Partner der GHV Versicherung findest Du Informationen zum Versicherungsschutz: Info.

Lass Dich gerne von uns beraten oder stöbere hier: Die Versicherer.  „Die Versicherer“ ist das Verbraucherportal des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV). Dort findet ihr neben den Informationen zur Privathaftpflicht, interessant aufbereitete bunte Informationen zu allen Versicherungssparten.

Fragen zum Schadenfall

Damit Du so schnell wie möglich Unterstützung erhältst, ist es notwendig den Schaden direkt zu melden, am besten über unser Schadenformular – hier kannst du auch unkompliziert Fotos oder Kostenvoranschläge übermitteln. Du kannst uns auch telefonisch über unsere Schaden-Hotline 0561 – 50 656 666 oder per E-Mail: schaden@hava-kassel.de erreichen. Um Deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden ist es wichtig, den Schaden umgehend zu melden und jede weitere Vorgehensweise mit uns abzustimmen.

Je mehr Informationen wir haben, desto schneller können wir helfen. Wichtig sind persönliche Daten, die Versicherungsnummer, der Schadentag und Schadenort, der Schadenhergang, Fotos und Daten zum Anspruchsteller. In unserem Schadenformular werden die wichtigsten Angaben abgefragt.

Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vom Schaden-Service kommen auf Dich zu und informieren Dich über die weitere Vorgehensweise.