Abwehrkosten
Was sind Abwehrkosten?
Neben der Zahlung von Schadenersatzansprüchen kann die Versicherung auch die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für die Abwehr eines (ungerechtfertigten) Anspruchs übernehmen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Passivem Rechtsschutz.